
Dieser Beitrag wurde geschrieben von am Donnerstag, 11. Juni 2009 um 20:23 und eingeordnet unter Absicht, Ansicht, Einsicht. Du kannst den Antworten zu diesem Eintrag mit Hilfe des RSS-2.0-Feeds folgen. Du kannst eine Antwort hinterlassen, oder trackback von deiner eigenen Seite


Donnerstag, 11.Juni 2009 um 21:25 |
Na klar, sonst hätte man das Schild fachgerecht entsorgen müssen … da hängt man es doch lieber irgendwo auf. Am besten in die Nähe von anderen Schildern, damit die nicht so alleine sind.
Donnerstag, 11.Juni 2009 um 21:28 |
Für Gasgeben und Bremsen zugleich…
Freitag, 12.Juni 2009 um 11:49 |
Lieber Nils,
*grins* Gruppentherapie für Schilder also…? Und jetzt könnte man ganz philosophisch fragen, welches denn wohl zuerst da war…
Liebe Grüße,
Mareike
Freitag, 12.Juni 2009 um 11:50 |
Lieber Jörg,
das ist mir beim Fahren mit Automatikgetriebe in den USA ständig passiert…
Liebe Grüße,
Mareike
Sonntag, 14.Juni 2009 um 17:05 |
LOOOOL
Das nenne ich doch mal eine besondere Schildbürgerversion.
Oder war vorher nur Tempo 30 erlaubt? Dann passt das Schild ja
Sonntag, 14.Juni 2009 um 20:14 |
Lieber Torsten,
neenee, da war vorher Tempo 70. Schon merkwürdig, oder?
Liebe Grüße,
Mareike
Sonntag, 14.Juni 2009 um 21:52 |
Wieso, macht doch Sinn. Der Fahrer gibt ordentlich Gas, weil er darf ja wieder und direkt hinter dem Ortsschild stehen sie dann mit dem Blitzer
Sonntag, 14.Juni 2009 um 22:49 |
Dann ist das echt völlig schwachsinnig…
Montag, 15.Juni 2009 um 11:36 |
Liebe Frau Momo,
traust Du unserem lieben Staat solche Garstigkeiten zu?
Liebe Grüße,
Mareike
Montag, 15.Juni 2009 um 11:37 |
Lieber Torsten,
genau, das fand ich auch. Naja, das könnte natürlich auch auf ein Überholverbot bezogen sein, das weiß ich nicht mehr, aber dann tuts doch auch so ein Überholverbotaufhebeschild, oder? Bei dem Schild hier musste ich echt grinsen!
Liebe Grüße,
Mareike
Montag, 15.Juni 2009 um 19:51 |
Liebe Frau Sicht-Feld,
ich traue unserem Staat noch ganz andere Dinge zu
Dienstag, 14.Juli 2009 um 14:44 |
Hm. Grad erst reingestolpert und schon mische ich mich ein… Wenn bei uns in Österreich die 70er Beschränkung nicht aufgehoben wird (oder ein 70er Schild steht) vor dem Ortsschild, dann darf man da „durchrasen“.
Vermute die Beschränkung wurde aufgehoben, damit wieder normale Landstraßenverhältnisse herrschen, die dann von den Ortsgebietverhältnissen getoppt werden.
Bitte steinigt mich nicht, falls ich komplett daneben liege
Dienstag, 21.Juli 2009 um 20:07 |
Hallo Kalesco,
willkommen bei mir und danke für Deinen Kommentar. Ja, so in etwa dürfte es gemeint sein, wobei doch die Frage ist, ob es Sinn macht, direkt ein paar Meter vor dem Ortsschild, das ja eh alle bisher gültigen Geschwindigkeitsbegrenzungen aufhebt, noch so ein Schild zu installieren… Naja, vielleicht hatten die noch Steuergelder über oder so…
Liebe Grüße,
Mareike
Mittwoch, 22.Juli 2009 um 7:30 |
Das Ortsschild hebt eben nur die „automatisch“ geltenden Beschränkungen auf – also die 100 für die Landstrasse. Hat aber keine Macht über zusätzliche Begrenzungen über Schilder (70).
Deshalb.
Mittwoch, 22.Juli 2009 um 11:14 |
Wie, heißt das, ohne das Aufhebungsschild dürfte man im Ort auch nach dem Ortsschild 70 fahren? Dann würde es ja tatsächlich Sinn machen! Dann wäre mein Artikelchen ja wirklich sinnvoll, denn dann hätte ich noch etwas dazugelernt!
Mittwoch, 22.Juli 2009 um 16:12 |
Werd mal nach einer Gesetzesgrundlage suchen, damit du dich nicht strafbar machst… Aber nach meinem derzeitigen Verständnis ist das so.
Mittwoch, 22.Juli 2009 um 16:20 |
Hm, Gesetzestext kann ich dir nun leider nicht präsentieren, aber Google findet was dazu. Will aber nicht alle Links hier reinstellen, sonst werde ich als Spam markiert.
Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass es in Deutschland anders sein könnte
Vielleicht stellt ihr die Schilder wirklich nur spaßhalber auf
Mittwoch, 22.Juli 2009 um 18:44 |
„§ 41 StVO zu Zeichen 274 – Zulässige Höchstgeschwindigkeit: verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art. “
Also, sollte hinter dem Ortseingang eine schnellere Geschwindigkeit erlaubt sein, muss das „Schild mit der schwarzen Zahl in rotem Kreis“ da stehen. Sonst gilt 50 km/h.
Freitag, 24.Juli 2009 um 14:50 |
Natürlich ist das Sinnvoll, sonst haette die dafür zuständige Behörde das Schild doch nicht aufgestellt bzw. aufstellen lassen – lol
Nein, es macht in meinen Augen keinen Sinn. Das ist einfach nur sinnlos, denn ab dem Ortschild gilt eh 50km/h – ob da nun vorher 100 oder auch nur 30 war…
Samstag, 25.Juli 2009 um 20:43 |
Lieber Kalesco,
Das finde ich toll, dass Du Dich hier so engagierst – tja, es sieht so aus, als wäre dieses Schild tatsächlich unsinnig. Ich könnte es mir so erklären, dass der Ort vielleicht vor Kurzem „erweitert“ wurde, durch ein Neubaugebiet oder so, und dass das Ortsschild dadurch so unsinnig nah an das Geschwindigkeitsbegrenzungsaufhebungsschild (gibts da auch ein kürzeres Wort…?) herangerückt ist.
Liebe Grüße,
Mareike
Samstag, 25.Juli 2009 um 20:45 |
Lieber Jörg,
ich bin ganz verblüfft, was für eine Diskussion sich auf einmal rund um diesen eigentlich ja schon älteren Artikel entfaltet. Danke für Deine aufklärenden Zeilen, so in etwa hatte ich es auch im Kopf, als ich das Foto veröffentlicht habe.
Liebe Grüße,
Mareike
Samstag, 25.Juli 2009 um 20:46 |
Hallo Mr. Gene,
willkommen bei mir und danke für Deinen Kommentar!
Da waren wohl noch Steuergelder übrig oder so…
Nachdem Theomix das Ganze ja nun aufgeklärt hat, ist es also tatsächlich ein komplett unsinniges Schild. Ob man da mal hinschreiben sollte…?
Liebe Grüße,
Mareike